1. Geltung
Allen Geschäften liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie sind Vertragsinhalt und Einkaufsbedingungen der Besteller. Diese Bedingungen werden vom Besteller anerkannt, falls er nicht ausdrücklich Widerspruch einlegt. Bei Auftragserteilung treten automatisch unsere AGB in Kraft. Bei Unwirksamwerden einer dieser Bestimmungen bleiben die übrigen uneingeschränkt wirksam.
2. Umfang und Unterlagen
Für den Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung massgebend.
3. Daten und Unterlagen
3.1 Technische Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Beschriftungen, Abbildungen etc. dienen zu Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherung.
3.2 Das Kopieren und Weiterverwenden von Katalogmaterial ist verboten.
4. Vorschriften und Bestimmungsort
Der Besteller hat "Alpina-Koi" auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung von Teichanlagen und Verkaufsanlagen beziehen. (inbegriffen sind Anlieferung)
5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer ab Erstfeld.
5.2 Preisirrtümer und Preisänderungen jederzeit vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen / Mindestbestellung
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu zahlen. Werden Rechnungen nicht innerhalb dieser Frist ausgeglichen, erfolgen weitere Lieferungen nur noch per Nachnahme. Bei Neukunden erfolgt die erste Lieferung per Nachnahme oder Zahlung bei Selbstabholung.
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen durch die Besteller, Eigentum von "Alpina-Koi".
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1 Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung haften wir, - auch für unsere Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den beim Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schäden.
8.2 Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftgesetz.
9. Lieferfristen und Lieferbedingungen
9.1 Die Lieferfrist beträgt 2 Wochen nach Eingang der schriftlichen Bestellung.
9.2 Die Lieferfrist wird verlängert:
a.) wenn "Alpina-Koi" durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorsehbare und von "Alpina-Koi" nicht zu vertretende Umstände gleich, welche "Alpina-Koi" die Lieferung unzumutbar machen wie z.B. Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen der vorgesehenen Vorlieferanten, behördliche Massnahmen, Arbeitskampf, wesentliche Betriebsstörungen, wie etwa die Zerstörung des Betriebs im Ganzen der wichtigen Abteilung, Abholungs- oder Zustellverzögerungen aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen, Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
b.) wenn der Besteller der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, wie z.B. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
c.) bei Artikeln, die der Containerware aus Japan angeliefert wird. Hier kann die Lieferfrist 6-8 Wochen betragen.
9.3 Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann "Alpina-Koi" Teilrechnungen ausstellen.
9.4 Sämtliche Transportkosten, Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10. Transport und Versicherung Für Transportschäden oder Warenverlust auf dem Transportweg zum Besteller übernehmen wir keine Haftung. Der Besteller muss diesen Tatbestand auf dem Empfangsdokument vermerken und dem Beförderer unverzüglich melden.
11. Prüfung und Abnahme der Lieferung
11.1 Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 1 Tag zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich "Alpina-Koi" schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als genehmigt.
11.2 Garantie: Garantie gewähren wir für alle Mängel, die durch Material- oder Montagefehler unserseits entstanden sind. Die Garantiezeit von Zulieferfirmen geben wir ab dem Kaufdatum weiter, und sie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder dem Zeitraum, den die Zulieferfirma gewährt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel die durch unsachgemässe Behandlung oder äussere Einflüsse entstanden sind. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Bei einem Garantiefall muss das Produkt zur Prüfung ins Werk geschickt werden, um den Schaden zu prüfen und ggf. zu ersetzen. Anfallende Transportkosten gehen zu lasten des Käufers.
12. Änderungsvorbehalt
Preisänderungen und Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten. Abweichungen der gelieferten Ware sind zulässig, sofern die Leistungen der bestellten Ware enthalten sind. Irrtümer hinsichtlich der Produktbeschreibung und Druckfehler bleiben vorbehalten.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Altdorf/UR.



Startseite